Daten, Fakten, Geschichte
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsicht
Die VBL steht unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Freiwillige Versicherung der VBL steht unter Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Organe

Vorstand mit 17 Mitgliedern, davon 3 hauptamtliche Vorstandsmitglieder; Verwaltungsrat mit 38 Mitgliedern.
Beteiligte
5.483 (Bund und Länder, rund 1.600 kommunale Arbeitgeber, 34 Träger der Sozialversicherung, etwa 3.700 sonstige Arbeitgeber.) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Beschäftigte der VBL


Versicherte
5,3 Mio. versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Leistungsempfänger
1,5 Mio. Rentnerinnen und Rentner
Leistungsangebot
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen der tarifrechtlich vorgesehenen Pflichtversicherung sowie Versicherungsprodukte auf freiwilliger Basis für die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Leistungen
5,9 Mrd. Euro jährlich
Mitgliedschaften
aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Berlin), EAPSPI - European Association of Public Sector Pension Institutions, GVG - Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung
Stand Zahlen: 31.12.2024
Geschichte
Die VBL wurde am 26. Februar 1929 während der Weimarer Republik unter dem ursprünglichen Namen Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Aufgabe der ZRL war schon damals, den Arbeitern der Reichsverwaltung und der Verwaltungen der beteiligten Länder sowie deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu der gesetzlichen Rente zu leisten, um die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und nichtbeamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst auszugleichen. Anfang der 50er Jahre bekam die VBL ihren aktuellen Namen und zog nach Karlsruhe. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1997 die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern eingeführt.
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