Hinweise zum Zahlungsverkehr der VBLklassik

Zahlungsfälligkeit

Die Aufwendungen zur VBLklassik sind in dem Zeitpunkt fällig, in dem das zusatzversorgungspflichtige Entgelt dem Pflichtversicherten zufließt (§ 64 Abs. 6 VBLS). Sie sind als Gesamtbetrag pro Beteiligungsnummer getrennt nach Zweckbestimmung zu überweisen (keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag). Die Zahlungen zur VBLklassik (Pflichtversicherung) sind auf nachstehende Konten zu leisten:

Bankverbindung für Umlagen und Sanierungsgeld (UM+SG)

Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
BIC/SWIFT SOLADEST600
IBAN DE15 6005 0101 7402 0454 39

Bankverbindung für Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren (KD)

Deutsche Bank Karlsruhe
BIC/SWIFT DEUTDESM660
IBAN DE20 6607 0004 0035 2302 00

Verwendungszweck bei Einzelzahlung

Damit die für die VBLklassik eingehenden Aufwendungen den Beteiligungskonten zeitnah richtig zugeordnet werden können, ist bei jeder Überweisung ein Verwendungszweck anzugeben, dessen Aufbau genau zu beachten ist. Pro Zweckbestimmung ist eine Einzelzahlung vorzunehmen. Sammelzahlungen sind nur mit Avis möglich.

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