3 Fragen – 3 Antworten: Die neue Beitragsförderung bei der VBL.

Ab Januar 2027 wird die bisherige Riester-Förderung durch eine neue Beitragsförderung abgelöst.

Was bedeutet dies für Versicherte, die bis dahin bereits bei der VBL „riestergefördert“ ansparen? Steht ihnen der Wechsel in den neuen Förderweg offen? Besteht bei Bedarf die Möglichkeit, die bisherige Riester-Förderung fortzusetzen?

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Vereinbaren Sie einen Rückruf unter www.vbl.de/de/rueckrufservice. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.

Frau F. hat zwei Kinder und verdient in Teilzeit 25.000 Euro jährlich. In der VBLextra spart sie monatlich 100 Euro an. Bislang ist sie mit der hierfür zustehenden Riester-Förderung sehr zufrieden. Nun fragt sich Frau F., ob die neue Beitragsförderung für sie von Vorteil ist.

 

Nutzen Sie einfach unseren Zulagenrechner, um die bisherige Riester-Förderung schnell und unkompliziert mit der neuen Beitragsförderung zu vergleichen.

Nach Eingabe der für den Vergleich relevanten Eckdaten wird Ihnen die mögliche Förderung, getrennt nach der bisherigen Riester-Förderung und der neuen Beitragsförderung, übersichtlich ausgewiesen.

Im Beispiel von Frau F. ist schnell ersichtlich, dass in der neuen Beitragsförderung wesentlich höhere Zulagen möglich sind als in der bisherigen Riester-Förderung. 

Die jährliche Grundzulage würde sich bei Frau F. in der neuen Beitragsförderung ab 2027 mehr als verdoppeln. Auch die Kinderzulagen würden bei Frau F. höher ausfallen, da ihr für jedes Kind die jährliche Zulage von 300 Euro zusteht; ganz unabhängig davon, wann die Kinder geboren wurden.

Es kann sich daher ab 2027 lohnen, über einen Wechsel von der bisherigen Riester-Förderung in die neue Beitragsförderung nachzudenken. Einen wichtigen Anhaltspunkt hierzu bietet der Vergleich im Zulagenrechner der VBL.

Link: Zulagenrechner

Hinweis:
Die Gegenüberstellung im Zulagenrechner vergleicht nur die möglichen Zulagen. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob sich Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ergeben.

 

Ja. Sie können mit Ihrem bestehenden Vertrag ab 2027 in die neue Beitragsförderung wechseln. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Wechsel dann für alle förderfähigen Verträge bindend ist. Eine Rückkehr in die bisherige Riester-Förderung ist später nicht mehr möglich.

Keine Wechseloption besteht für alle Versicherten, die erstmals ab dem 1. Januar 2027 einen förderfähigen Vertrag bei der VBL abschließen. Für diese „Neuverträge“ kann ausschließlich die Beitragsförderung, nicht aber die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.

Nein. Für bereits vorhandene Riester-Verträge gibt es einen Bestandsschutz. Sie können also Ihren bisherigen Vertrag unverändert fortführen und die bisherige Riester-Förderung auch über das Jahr 2026 hinaus erhalten. Eine besondere Rückmeldung bei uns ist hierzu nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie aber ab 2027 Folgendes: Der Abschluss eines neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrages (zum Beispiel bei einem anderen Anbieter) bewirkt, dass dann auch für alle bereits bestehenden Vorsorgeverträge zukünftig nur noch die neue Beitragsförderung zur Anwendung kommt. In diesem Fall würde dann auch Ihre bisherige Riester-Förderung bei der VBL auf die neuen Beitragsförderung umgestellt werden.

Link: Weitere Informationen zur neuen Beitragsförderung in der betrieblichen Altersversorgung

 

Sie möchten sich die Neuerungen erklären lassen und Fragen direkt beantwortet bekommen? Dann melden Sie sich einfach zu unserem VBLwebcast an:

Link: VBLwebcast zur neuen Beitragsförderung

Anregungen und Vorschläge zu weiteren Themen oder Ihr Feedback zu unseren Informationen senden Sie einfach an kundenberatung@vbl.de