
Sie sind als Arbeitgeber bei der VBL beteiligt und fragen sich, bis wann spätestens die Jahresmeldung und Abmeldungen für 2025 bei der VBL abzugeben sind?
Gut zu wissen, dass es hierzu eine genaue Terminplanung gibt.
Abgabefrist für Jahresmeldungen und Abmeldungen 2025.
Zur rechtzeitigen Mitteilung Ihrer Jahresmeldungen und Abmeldungen für 2025 bitten wir Sie, folgende Fristen zu beachten:
- Bis 28. Februar 2026 müssen die Jahresmeldungen/Abmeldungen für das Vorjahr (Abrechnungsjahr) bei der VBL eingegangen sein.
- Zum Stichtag 30. April 2026 erstellt die VBL die endgültige Jahresrechnung/Dokumentation für alle bis zum 30. April 2026 eingegangenen und verarbeiteten Jahresmeldungen.
- Nach dem 30. April 2026 gelten alle früheren Jahre als abgeschlossen (siehe Anlage 3 Ziffer 5 der RIMA).
Download: RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren, PDF, 1,6 MB
Alle Details zum RIMA-Meldeverfahren sind hier beschrieben: RIMA-Meldeverfahren
Tipp.
Zum Thema Meldungen bieten wir verschiedene Onlineseminare für die Abrechnungsverbände West und Ost an.
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