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Nutzen Sie unser Beratungsangebot.

Individuelle Beratung ist sinnvoll investierte Zeit.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBL stehen für erstklassigen Service und qualitativ hochwertige Beratung. Die Beschäftigten können ihre Anliegen im Einzelfall vertraulich besprechen und erhalten Lösungsvorschläge, welche die individuellen Besonderheiten berücksichtigen. Bei Interesse empfehlen wir daher die folgenden Beratungsangebote der VBL:

 

Pflichtversicherung VBLklassik

  • Ab 1. Januar 2018 treten mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wichtige Neuerungen in Kraft. Verbesserungen in der Zusatzversorgung ergeben sich etwa bei der steuerlichen Förderung, durch den Wegfall von Krankenversicherungsbeiträgen auf riester-geförderte Renten wie auch bei einer etwaigen Anrechnung auf die Grundsicherung.
  • Individueller Beratungsbedarf wird sich zusätzlich im Abrechnungsverband Ost ergeben, da hier die Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung verwendet werden. Die Verbesserungen bei der Riester-Förderung können sich hier in der Anspar- und der Leistungsphase deutlich positiv auswirken.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Die wichtigsten Änderungen.

  • In jedem Beschäftigungsverhältnis können sich Veränderungen ergeben, die mit Auswirkungen auf die Zusatzversorgung verbunden sind. Dies gilt nicht nur für befristete Arbeitsverhältnisse oder bei Wechsel des Arbeitgebers. Mutterschutz- oder Erziehungszeiten, Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub, längeren Krankheitsphasen, Besonderheiten bei Teilzeit oder im Versorgungsausgleich: Änderungen im persönlichen Bereich haben oft Folgen für die Zusatzversorgung und sollten über eine individuelle Beratung abgesichert werden.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier: VBLspezial: Änderungen im Beschäftigungsverhältnis.

  • Für das laufende und auch das kommende Jahr wurde von den Tarifvertragsparteien eine Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge beschlossen. Bei ansonsten unveränderten Bruttobezügen wird sich daher für die Beschäftigten ein niedrigeres Nettoentgelt ergeben. Hierzu ist es wichtig, die Hintergründe und Auswirkungen im Einzelfall zu verstehen.
  • Für Beschäftige im Abrechnungsverband Ost gilt zusätzlich: Sie können ihre eigenen Aufwände zur Zusatzversorgung steuerlich unterschiedlich fördern lassen. Ob die Riester-Förderung an dieser Stelle die günstigere Variante ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere dann, wenn wegen eigener Kinder die Zulagenförderung attraktiv sein kann.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier: Zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge nach Tarifeinigung.

  • Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 8. Juni 2017 auf die Eckpunkte für eine Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte verständigt. Inzwischen sind auch die Einzelheiten im Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) festgelegt worden. Dies betrifft bei der VBL rund 1,7 Millionen Versicherte.
  • Ob sich aufgrund der Neuregelung im Einzelfall Verbesserungen ergeben werden, kann erst nach der technischen Umsetzung verbindlich mitgeteilt werden.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier: Rentenferne Startgutschriften: Tarifpartner einigen sich auf Neuregelung

 

Freiwillige Versicherung VBLextra

  • Die bereits zur VBLklassik erwähnten Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz halten auch für die freiwillige Versicherung wichtige Neuerungen bereit. Verbesserungen wurden beschlossen zur steuerlichen Förderung, durch den Wegfall von Krankenversicherungsbeiträgen auf riester-geförderte Renten wie auch bei einer etwaigen Anrechnung auf die Grundsicherung.
  • Individueller Beratungsbedarf kann sich insbesondere bei der Entscheidung zur Riester-Förderung ergeben, da sich die Neuerungen hier in der Anspar- und der Leistungsphase deutlich positiv auswirken.

  • In Anlehnung an die Sozialversicherung ändern sich auch bei der Zusatzversorgung jährlich die Rechengrößen. Es ergeben sich neue Möglichkeiten, die steuerliche Förderung für die zusätzliche eigene Altersabsicherung zu nutzen. Im Rahmen der Entgeltumwandlung oder der riestergeförderten betrieblichen Altersversorgung haben sich für 2018 wichtige Verbesserungen ergeben.
  • Eine individuelle Beratung macht die Entscheidung leichter, welche Förderung im Einzelfall sinnvoll ist und ob bestehende Vereinbarungen mit der VBL geändert werden sollten.
  • Einen Überblick über die Rechengrößen 2021 finden Sie hier: Rechengrößen 2021.

  • Infolge der weiter andauernden Niedrigzinsphase wird in Print- und Online-Medien zunehmend über Herausforderungen der Versicherer bei der Finanzierung der Altersversorgung berichtet. Die VBL ist aufgrund ihrer über viele Jahre erfolgreichen Kapitalanlage und einer auf Sicherheit ausgerichteten Weiterentwicklung der Produkte zuverlässig aufgestellt. Insbesondere können bei der freiwilligen Versicherung die bei Vertragsbeginn garantierten Zusagen dauerhaft eingehalten werden.
  • Unser Tipp: Ob bei geänderten Verhältnissen der Beschäftigten eine Anpassung der Beitragshöhe, der steuerlichen Förderung oder des versicherten Risikos sinnvoll ist, sollte regelmäßig nach Absprache mit der VBL überprüft werden. Vorteil: Änderungen dieser Art sind grundsätzlich zeitnah und ohne zusätzliche Kosten für die Versicherten möglich.